Der 3. Oktober wurde 1990 im Einigungsvertrag als „Tag der deutschen Einheit“ als Nationalfeiertag festgeschrieben.
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Er erinnert an die deutsche Wiedervereinigung, die mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990, wirksam wurde.
In der Folge des Einigungsvertrages entstanden die neuen Bundesländer:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie ganz Berlin.
Grund für die Festlegung auf den 3. Oktober war war der letzte Beschluss der Volkskammer der DDR, war die möglichst rasche Herstellung der Einheit nach Abschluss der Verträge vor allem unter dem Eindruck eines drohenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruchs der DDR. Mittwoch, der 3. Oktober 1990, war der frühestmögliche Termin, der nach der nach der KSZE-Konferenz am 2.Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten.